Der Staat hat die Erlangung der Staatsbürgerschaft für Ehepartner von Militärangehörigen erleichtert: Einzelheiten vom Innenministerium.


Präsident Wolodymyr Selenskyj hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Erlangung der ukrainischen Staatsbürgerschaft für den Partner eines Militärangehörigen ermöglicht. Früher hatten nur die Ehepartner von Ausländern und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die in ukrainischen Militärverbänden dienten, dieses Recht. Nun wurde dieses Recht auf andere militärische Formationen ausgeweitet. Es ist jetzt nicht mehr erforderlich, zwei Jahre lang auf die Staatsbürgerschaft des eigenen Landes zu verzichten, es reicht aus, eine Erklärung über den Verzicht auf die ausländische Staatsbürgerschaft abzugeben. Darüber hinaus haben auch Ausländer, die seit fünf Jahren in der Ukraine leben, sowie deren Angehörige dieses Recht.
Dieses Gesetz ermöglicht es denjenigen, die zusammen mit unseren Soldaten für die Unabhängigkeit der Ukraine stehen. Kürzlich sprach der Chef der Streitkräfte der Ukraine, Oleksandr Syrskyi, über den Übergang zu einer korpsmäßigen Struktur des Militärs und die Stärkung der Verbindungen zwischen verschiedenen militärischen Einheiten.
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