Der Mobilisierte wollte das Recht auf Wohnraum verlieren – was das Gericht entschieden hat.


In Chmelnyzkyj beschloss eine Frau, ihre strittige Situation mit ihrem ehemaligen Ehemann vor Gericht zu klären. Sie wollte, dass ihm das Recht auf die Nutzung der gemeinsamen Wohnung entzogen wird, doch da er Militärangehöriger ist, entschied das Gericht anders.
Das Gerichtsurteil wurde im einheitlichen staatlichen Register der Gerichtsurteile veröffentlicht.
Details des Falls
Die Frau erklärte, dass ihr Ehemann die gemeinsame Wohnung sofort nach der Scheidung verlassen hatte und seit einem halben Jahr nicht zurückgekehrt war, ohne die Nebenkosten zu bezahlen und nicht zur Instandhaltung beizutragen. Aus diesem Grund entschied das örtliche Gericht, ihm das Recht auf die Nutzung der Wohnung zu entziehen.
Doch der Ehemann legte Berufung ein und behauptete, dass er seit dem 1. März 2022 aufgrund seines Dienstes in den Streitkräften der Ukraine nicht in der Wohnung lebt.
Gerichtsentscheidung
Das Berufungsgericht stellte fest, dass das Paar diese Wohnung bereits im Jahr 2006 erhalten hatte und diese gemäß dem Mietvertrag aus dem staatlichen Wohnungsfonds nutzte. Beide sind unter dieser Adresse registriert.
Obwohl der Ehemann schon lange nicht mehr in der Wohnung lebt, entschied das Gericht, dass ihm das Nutzungsrecht aufgrund seines Dienstes nicht entzogen werden kann.
'Die gesammelten Beweise zeigen, dass der Militärangehörige seit dem 1. März 2022 während einer besonderen Periode im Militärdienst ist. Daher kann ihm das Recht auf die Nutzung der Wohnung nicht wegen Nichtaufenthalt nach diesem Datum entzogen werden',– erklärte das Gericht.
Infolgedessen hob das Berufungsgericht die vorherige Entscheidung auf und wies die Klage der Frau zurück.
Wir erinnern daran, dass wir kürzlich Artikel über das Eigentumsrecht an Wohnraum und die Folgen von Beschuss für Immobilieneigentümer veröffentlicht haben.
Kurze Zusammenfassung:Eine Frau aus Chmelnyzkyj versuchte, ihrem ehemaligen Ehemann das Recht auf die Nutzung der gemeinsamen Wohnung vor Gericht zu entziehen. Doch da der Ehemann Militärangehöriger ist und seit 2022 im Dienst steht, entschied das Berufungsgericht, dass ihm diese Rechte nicht entzogen werden können. Infolgedessen wurde die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben.
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